Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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13.04.2026
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
13.04.2026
Sonstiges
27.03.2025
Sonstiges
24.02.2025
Sonstiges
24.02.2025
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
09.12.2024
Sonstiges
08.10.2024
Sonstiges
03.09.2024
Sonstiges
21.06.2024
Sonstiges
14.03.2023
Entscheidungen im Verfahren
10.01.2023
Eröffnungen
10.01.2023
Sonstiges
02.01.2023
Eröffnungen
11.11.2022
Sicherungsmaßnahmen
27.04.2022 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
19.11.2021
Neueintragungen